Serie Ausbildung – Teil 1: Frisch raus aus der Uni!

von Annika Sima

Unser heiß geliebtes Studium. Die Köpfe rauchen vom Lesen, Tüfteln und Lernen. Doch wie geht es nach dem Studium mit dem frisch erworbenen Titel des_der Dr._in med. univ. oder dent. weiter? Schließlich gibt es mit diesem Abschluss viele Möglichkeiten. Klinik, Labor, Forschung, Lehre … Daher haben wir beschlossen, eine Serie mit den verschiedenen Karrierepfaden zu starten. Beginnen wir mit Teil 1 der Serie bei der klassischen Variante – der klinischen Ausbildung.

Eintragung in die Zahn-/Ärzteliste

First thing to do: Mit dem neuen Titel in der Hand und noch auszubauendem Wissen im Kopf erfolgt der Gang zur örtlichen Landes(zahn)ärztekammer, um sich dort in die Ärzteliste bzw. Zahnärzteliste (please no offence – ist leider noch nicht gegendert worden) eingetragen zu werden. Diese Listen sind der Schlüssel für das Ausüben einer ärztlichen Tätigkeit, ohne diese man rechtlich nicht befugt ist, irgendwas dieser Art zu verrichten. Also: ZUERST eintragen, DANN Job beginnen. Die Bearbeitung der Eintragung dauert im Normalfall bis zu einem Monat, maximal jedoch bis zu drei. Anschließend erhält man einen Ausweis, den man bei den Personal-Kontrollen (oder wenn man -wie ich- wieder mal am Punschstand gefragt wird, ob man eh schon 16 ist) stolz herzeigen kann.

Dr._in med. univ.: Die Basisausbildung

Erfolgreich in die Ärzteliste eingetragen wird in die Basisausbildung gestartet. Unabhängig von jeder Fachrichtung, in die man sich entwickeln möchte, ist dieser 9-monatige Common Trunk zu absolvieren.

Ziel dieser Ausbildung ist, dass alle Ärzt_innen die Fähigkeit erlangen, Patient_innen von der Aufnahme bis zur Entlassung betreuen zu können, nebenbei den Stationsalltag zu schupfen und in Notfallsituationen richtig zu agieren. Daneben sollen noch die häufigsten Krankheitsbilder erkannt und theoretisch therapiert werden können.

Wer denkt, dass man mit dem neuen med. univ. sofortige Autorität besitzt, irrt. Denn vorerst sind ausschließlich die Tätigkeiten, die im KPJ verrichtet wurden, zulässig. Jedoch lernt man dazu, und mit diesem dynamischen Prozess wird immer mehr auch ohne Observanz möglich.

Die Basisausbildung kann in allen allgemeinen Krankenanstalten und von der Österreichischen Ärztekammer (ÖÄK) anerkannten Sonderkrankenanstalten stattfinden. Es ist ebenfalls der Wechsel zwischen verschiedenen Krankenanstalten bzw. die Teilung der Ausbildung möglich. Angestellt ist man als Turnusarzt_ärztin und wird als solche_r bei der Ärztekammer im jeweiligen Bundesland in die „Ärzteliste“ eingetragen. Bewerben kann man sich bereits im KPJ für die Basisausbildung, wobei es oft vorteilhaft ist, wenn man sich an derselben Klinik bewirbt, wo man das KPJ absolviert, bzw. wo man sich eine Fachausbildung vorstellen könnte.

Um alle Lernziele umfassend abzudecken, rotiert man über 9 Monate bei Vollzeitbeschäftigung (35h/Woche) zwischen mindestens je einem konservativen und chirurgischen Fachgebiet. Die Einteilung zu den jeweiligen Abteilungen erfolgt durch den_die Rektor_in der Krankenanstalt, an welcher man sich dafür anmeldet. Das heißt, dass von Klinik zu Klinik die Rotation anders aussehen kann. Beim Wiener Krankenanstaltenverbund (KAV) rotiert man durch 3 Abteilungen: Einer konservativen, einer chirurgischen und einer wählbaren (wobei es sich hier anbietet, ein Fach zu wählen, das in der Allgemeinmedizinausbildung als Wahlfach angeboten ist, man aber wohl eher auslassen würde – Näheres dazu in den folgenden Serien).

Und: Die Basisausbildung ist für einen klinischen Beruf verpflichtend zu absolvieren. Beginnt man die weiterführende Ausbildung im Ausland, wo eine Basisausbildung unüblich ist, so werden bei Rückkehr nach Österreich die Inhalte abgeglichen. Können die Kompetenzen nicht mittels Urkunde oder Bestätigung bei der ÖÄK nachgewiesen werden, muss die Basisausbildung nachgeholt werden. Immerhin können die Inhalte der Ausbildung im Ausland trotzdem angerechnet werden.

Timemanagement

Geht sich eine Vollzeit-Ausbildung von 35h/Woche nicht aus, so ist ebenfalls Teilzeit möglich. Diese muss in Krankenhäusern mindestens 12, in Lehrpraxen 15 und in Lehrambulatorien 17,5 Stunden betragen. Entsprechend beansprucht die Ausbildung mehr Monate. Außerdem ist mindestens ein Nacht-, Wochenend- oder Feiertagsdienst pro Monat vorgesehen bei einem Durchrechnungszeitraum von 3 Monaten (Beginn mit dem 1. Tag der Ausbildung).

Bei Fehlzeiten gilt die Sechstel-Regelung: Es dürfen Fehlzeiten maximal ein Sechstel der Ausbildungszeit ausmachen. Das heißt, in einem Monat (30 Tage) sind bei Vollzeit 5 Tage erlaubt. Verlängert sich die Ausbildung durch Teilzeit, gibt’s aliquot mehr Fehltage. Wird z.B. für 17,5h gearbeitet, verdoppelt sich die Ausbildungsdauer und damit auch die Fehltage. Die Fehlzeiten werden getrennt für die verschiedenen Ausbildungsstufen gerechnet. Bei „Stehmonaten“, sowohl während als auch nach Abschluss der Basisausbildung, bleibt man in der Ärzteliste als Turnusarzt_ärztin eingetragen.

Die Kompetenzen im Überblick

Woran erkenne ich, welche Ziele ich erreichen muss? Dafür wurde eine eigene Liste unter dem Titel „Anlage 33“ der ÖÄK erstellt. Zusätzlich zu den Grundkompetenzen von empathischer Kommunikation, Zusammenarbeit, lebenslanges Lernen mit Selbstreflexion, „Führsprechung der Patient_innen“ (Medical Advocate), ethisch ärztlicher Haltung und Management, sollen weitere Fähigkeiten erworben werden. Dazu zählt das richtige Einschätzen von kritisch kranken Patient_innen, weiters Kenntnisse der häufigsten Erkrankungen der Organsysteme und ihrer Therapie/-ziele, Erstellung derselben und eventueller Änderungen, Erfahrung mit perioperativem Management, psychosomatische Medizin, Rehabilitation und Hygiene sowie Wissen über die wichtigsten Arzneimittel und Interaktionen. Auf die Therapie von Schmerz und Übelkeit wird besonders fokussiert. Außerdem soll man mit dem richtigen Umgang im Fehlermelde und Lernsystem (CIRS), sowie angewandten Rechtsvorschriften vertraut sein. Also richtig allround-gebildet, nach dem Motto: Darf’s a bisserl mehr sein?

Diese Liste gibt es auch als Rasterzeugnis, das ausgefüllt dem Erfolgsnachweis dient. Zusätzlich werden Logbücher geführt, die von den ausbildenden Personen bestätigt werden.

Basis geschafft – und jetzt?

Nach der Basisausbildung darf man wieder über den weiteren Werdegang grübeln. Nun tun sich zwei Hauptwege auf, die man einschlagen kann: Die allgemeinmedizinische oder eine fachspezifische Ausbildung. Diese Optionen werden in den nächsten Serien behandelt.

Dr._in med. dent.: Fix und fertig?

Ja, eigentlich ist mit Abschluss der 12 Semester und nach Eintragung in die Zahnärzteliste bei der zuständigen Landeszahnärztekammer eine sofortige eigenständige Arbeit als Facharzt_ärztin für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde möglich. Nicht umsonst hat man sich schließlich durch die vielen Seminare geboxt, die Praktika überstanden und danach 72 Wochen klinisch geübt. Wer nach vertieften Spezialisierungen strebt, kann ebenfalls kostenpflichtige Postgraduate-Weiterbildungen an verschiedensten Universitäten wahrnehmen. Und mit den richtigen Fortbildungspunkten kann man so ein schönes Zusatzdiplom erwerben, z.B. für Kieferorthopädie.

Punkte sammeln

So wie alle, die sich medizinisch beschäftigen, müssen auch Zahnmediziner_innen laufend Fortbildungen abschließen und Fortbildungspunkte sammeln. Pro Fortbildungszyklus, der zwischen 2-3 Jahre dauert, müssen 120 Punkte gesammelt werden, von denen 75 durch Fortbildungsevents und 45 durch Selbststudium mittels Zeitschriften etc. anerkannt werden. Für diese Punkte-Sammel-Aktion bietet die Zahnärztekammer ein Fortbildungsprogramm an, in welchem für jede_n Teilnehmer_in ein Konto erstellt wird, worauf die gesammelten Punkte verbucht werden. (Fast so schön, wie die vielen Sticker-Sammel-Aktionen der Supermärkte.) Einen Fortbildungszyklus schließt man mit einem Fortbildungsdiplom („ZFD“) ab. Danach beginnt ein neuer Zyklus.

Von den 75 Punkten der Fortbildungsevents müssen mindestens 60 Punkte durch berufsbezogene, insbesondere zu Röntgendiagnostik und Strahlenschutz, erworben werden. 10 dieser 60 Punkten können auch aus Literaturstudien oder e-Learning angerechnet werden. Die dann noch verbleibenden 15 Punkte können ebenfalls durch nicht-zahnmedizinische/freie Fortbildungen, die aber irgendwie einen Bezug zur Tätigkeit als Zahmediziner_in aufweisen sollten, gesammelt werden. Es werden 45 Minuten Fortbildung als 1 Punkt gewertet, wobei pro Fortbildungstag maximal 6 Punkte vergeben werden.

Je nachdem, wie viele Punkte man in bestimmten Bereichen gesammelt hat, können Fortbildungsdiplome ausgestellt werden, welche die Praxiswände verzieren und den Titel cooler klingen lassen. So erhält man eines für Kieferorthopädie nach 50 Fortbildungspunkten, die in diesem Bereich geleistet wurden, und das für Implantologie nach 40 Punkten. Spezialdiplome können ebenfalls erworben werden, der genaue Ablauf ist allerdings je nach Bereich und Curriculum verschieden (siehe hier, ab Seite 14).

Weitere Möglichkeiten als Dr._in dent.

Eine weitere Ausbildung, für die eine Doppelapprobation für Humanmedizin benötigt wird, ist die Mund-, Kiefer-, Gesichtschirurgie. Und für diejenigen mit Forscherdrang unter uns besteht die Möglichkeit, ein Doktoratsstudium für Medizinische Wissenschaft (Dr._in med. scient.) und/oder einen PhD anzuhängen. Da nun jedoch der Platz knapp wird, gibt’s mehr dazu in den folgenden Serien.

Links

Link Ärztinnen-/Ärzte-Ausbildungsordnung 2015: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20009186

Link Ärztegesetz: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10011138

Link Zahnärztegesetz: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20004372

Postgraduate Lehrgänge MedUni Wien:

Postgraduate-Lehrgänge Zahnmedizin der Universitätszahnklinik Wien: https://www.unizahnklinik-wien.at/studium-aus-weiterbildung/weiterbildung-zahnaerztinnen/

Postgraduate-Lehrgänge Zahnmedizin der Danube Private University: https://www.dp-uni.ac.at/de/studien/universitaetslehrgaenge-master-of-science-fachgebiet-msc

Postgraduate-Lehrgänge Human- und Zahnmedizin der MedUniWien: https://www.meduniwien.ac.at/hp/postgraduate/universitaetslehrgaenge/master-studien-msc-mph/

Anmeldungen bei einigen Krankenanstaltenträgern:

KAV:
https://www.turnus-wien.at/nach-dem-studium/basisausbildung/
https://www.turnus-wien.at/nach-dem-studium/ausbildung-im-kav/

Barmherzige Brüder: https://www.barmherzige-brueder.at/portal/karriere/berufsinformation/medizinischeberufe/basisausbildung

Vinzenzgruppe: https://www.vinzenzgruppe.at/doctorspoint/doctorspoint-wien/basisausbildung/

Abbildungen

Titelbild: Bild von Gerd Altmann auf Pixabay
Kleiner Doktor: Bild von press ? and ⭐ auf Pixabay
Weggabelung: Bild von PixxlTeufel auf Pixabay
Zahnmedizinisches Besteck: Photo by engin akyurt on Unsplash

Fragen, Anmerkungen und Kommentare

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Serie Ausbildung – Teil 1: Frisch raus aus der Uni!