Wofür wird mein ÖH-Beitrag eigentlich verwendet? Was passiert, wenn ich zu viel einzahle? Bis wann muss ich überhaupt einzahlen? Alle diese Fragen und viele mehr werden hier beantwortet.
Wofür wird mein ÖH-Beitrag verwendet?
Die ÖH wird oft gefragt: Wofür wird mein ÖH-Beitrag eigentlich verwendet? Grundsätzlich werden von deinen 21,20 Euro, 0,70 Cent für die ÖH-Unfall- und Haftpflichtversicherung verwendet. Von den restlichen Euro gehen 13 Prozent an die Bundesvertretung und 87 Prozent an die einzelnen Hochschulvertretungen (dazu gehört auch die ÖH Med Wien).
Bei allen weiteren Fragen, welche die bundesweite Verwendung ÖH-Beitrags betreffen, kannst du dich jederzeit an das Wirtschaftsreferat der ÖH-Bundesvertretung wenden.
Für die Verwendung deines ÖH-Beitrags an der Meduni Wien ist das Referat für Wirtschaftliche Angelegenheiten der ÖH Med Wien zuständig.
Fristen für die Einzahlung
Grundsätzlich wird der ÖH-Beitrag in Höhe von 21,20 € entweder alleine oder gemeinsam mit anfallenden Studiengebühren an der Hochschule eingezahlt. Die Zulassungsfristen an der MedUni Wien sind für das Studienjahr 2019/20 folgende:
Wintersemester 2019/20:
03. Aug. 2020 – 30. Sep. 2021 | Allgemeine Zulassungsfrist |
01. Okt. 202o – 30. Nov. 2021 | Nachfrist |
Sommersemester 2020:
11. Jän. 2021 – 28. Feb. 2021 | Allgemeine Zulassungsfrist |
01. März 2021 – 30. April. 2021 | Nachfrist |
Der ÖH-Beitrag erhöht sich nicht, wenn du ihn in der Nachfrist einzahlst. Aber Achtung vor den nächsten ÖH-Wahlen im Sommersemester 2021: Nur jene, die den Beitrag für das Sommersemester während der allgemeinen Zulassungsfrist einzahlen, sind bei den ÖH-Wahlen auch wahlberechtigt!
Die ÖH-Versicherung
Schon mal unabsichtlich während eines Histologiepraktikums eines der Präparate zerstört? Das kostet schnell mal 10 Euro – ein Fall für die Versicherung!
Sämtliche Studierende sind im Rahmen eines mit der Generali Versicherung abgeschlossenen Versicherungspaketes unfall- und haftpflichtversichert. Der Versicherungsbeitrag (0,70 Euro) wird bei der Zulassung/Fortsetzungsmeldung (Inskription) gemeinsam mit dem ÖH-Beitrag eingehoben. Mehr Informationen zur ÖH-Versicherung findest du hier.
Studium an mehreren Hochschulen
Besteht eine Zulassung an mehreren Universitäten, so ist der ÖH-Beitrag nur an einer Universität zu entrichten. An der Hochschule/den Hochschulen, an denen nicht einbezahlt wurde, ist innerhalb der Zulassungs- und Meldefrist eine Fortsetzungsmeldung durchzuführen. Das Studium wird an der Hochschule, wo der ÖH-Beitrag nicht eingezahlt wurde, nicht automatisch fortgesetzt! Es kann aber z.B. sein, dass du Studiengebühren sowohl an einer FH und an einer Universität einzahlen musst – den ÖH-Beitrag jedoch nur ein Mal! Wird die Fortsetzungsmeldung durch Einzahlung bzw. durch Vorlage des Studienblattes nicht durchgeführt, wirst du vom Studium abgemeldet. Wenn du unabsichtlich deinen ÖH-Beitrag an mehreren Hochschulen eingezahlt hast, kannst du ihn dir von der ÖH wieder rückerstatten lassen.
Rückerstattung des ÖH-Beitrags
Ob der ÖH-Beitrag mehrmals eingezahlt werden muss, wenn du an mehr als einer Bildungseinrichtung studierst, hängt davon ab, wie gut diese untereinander vernetzt sind. An den Universitäten reicht die einmalige Zahlung für alle Unis, an den Pädagogischen Hochschulen und Fachhochschulen jedoch nicht. Auch bei gleichzeitigem Studium an Uni und PH bzw. FH musst du meist doppelt einzahlen. Die ÖH erstattet dir jedoch doppelt oder mehrfach eingezahlte ÖH-Beiträge grundsätzlich zurück:
- wenn du gleichzeitig an einer PH bzw. FH und einer Universität inskribiert bist und zweimal ÖH-Beitrag zahlen musstest;
- wenn du an mehreren PHs oder FHs inskribiert bist und mehrfach ÖH-Beitrag zahlen musstest;
- wenn du dein Studium vor Ende der Nachfrist zur Einzahlung der Studiengebühren (30.11. bzw. 30.04.) beendest und von deiner Universität entsprechend deine Studiengebühren für dieses Semester zurückbekommst;
- wenn du dein Studium kurz nach Inskription wieder abbrichst und von der Universität deine Studiengebühren rückerstattet bekommst (z.B. bei Nichtbestehen des EMS-Test für Medizin).
Achtung: Falls du den ÖH-Beitrag bei derselben Bildungseinrichtung doppelt oder mehrfach eingezahlt hast, ist nicht die ÖH die richtige Anlaufstelle sondern die Studienabteilung deiner Universität bzw. jene Stelle an den PHs bzw. FHs, die über die Mittel verfügen. Die ÖH erhält pro Student/in immer nur einmal den ÖH-Beitrag, jedoch keine darüber hinausgehende Summe. Wir können jedoch nur jene Beiträge refundieren, die auch tatsächlich bei uns eingelangt sind.
Antrag auf Rückerstattung stellen
Nachdem die ÖH von den Unis, PHs und FHs die Information über die Einzahlungen des ÖH-Beitrags immer nur nachträglich erhält, können wir leider – so gern wir wollten – nicht darauf verzichten, die Rückerstattung des ÖH-Beitrags an gewisse formale Vorgaben zu koppeln. Schließlich sind wir per Gesetz verpflichtet, von allen Studierenden den Beitrag einzuheben, und jede Rückerstattung muss entsprechend nachweisbar gerechtfertigt sein. Wir benötigen daher einen ausgefüllten Antrag inklusive Einzahlungsnachweise, um die Rückerstattung in die Wege leiten zu können. Das vorliegende Formular wurde so gestaltet, dass möglichst alle Fälle berücksichtigt werden können, trotzdem können immer wieder unerwartete Fälle auftreten. Sollte also das Formular auf eine bestimmte Situation nicht passend sein, ist es mit den entsprechenden Kommentaren zu versehen und trotzdem zu verwenden. Für das Rückerstattungsformular einfach hier klicken! Dein ausgefülltes Formular mit den dazugehörigen Unterlagen schicke bitte an:
Österreichische HochschülerInnenschaft
„Rückerstattung ÖH-Beitrag“
Taubstummengasse 7-9 1040 Wien
Telefon: +43/1/310 88 80/15 oder /16
Fax: +43/1/310 88 80/36
Email: sekretariat@oeh.ac.at
Wir bitten zu berücksichtigen, dass die Refundierung durchaus ein bis zwei Monate dauern kann.