Das Referat für Bildungspolitische Angelegenheiten (kurz: BiPol) ist deine Anlaufstelle für alle Fragen und Probleme Studien- und Prüfungrecht.
Wir bieten bei Bedarf juristische Beratung von Studierenden für Studierende an. Bereiche, die in unsere Zuständigkeiten fallen, sind unter anderem: Probleme in Prüfungsangelegenheiten, beim KPJ oder bei der Diplomarbeit, Beurlaubung, Exmatrikulation, Quereinstieg, sowie Nostrifizierung.
Innerhalb der ÖH Med Wien sind wir die erste Anlaufstelle bei juristischen Fragestellungen und arbeiten dabei besonders eng mit deiner jeweiligen Studienvertretung zusammen. Ferner setzen wir uns auf bildungspolitischer Ebene für die Interessen aller aller Studierenden ein.
Solltest du Interesse an der Mitarbeit im BiPol haben, melde dich gerne bei uns! Hobby-Juristen sind allzeit willkommen!
Ab 03.10.24 Beratung vor Ort:
Donnerstag 15:15-16:15 Uhr
AKH Ebene 6M
Telefonisch: +43 1 40160 71000
E-Mail: bipol@oehmedwien.at
Johanna Diernegger
Referentin
E-Mail
Fraktion: ohne Zugehörigkeit
Samuel Brandl
Freier Mitarbeiter
Aleksandra Priakhina
Freie Mitarbeiterin
Melihcan Cinar
Halber Sachbearbeiter
Welche Tätigkeiten dürfen bei Famulaturen ausgeübt werden?
Unter Anleitung und Aufsicht dürfen Studierende der Humanmedizin während der Famulatur folgende Tätigkeiten ausüben: Anamnese erheben, physikalische Krankenuntersuchung, venöse Blutabnahmen, i.m., s.c. Injektionen, sowie einzelne weitere ärztliche Tätigkeiten, sofern deren Beherrschung zum erfolgreichen Abschluss des Studiums zwingend erforderlich ist und sie nachweislich über die zur gewissenhaften Durchführung erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen im Hinblick auf den Schwierigkeitsgrad dieser Tätigkeiten verfügen.
Dürfen Studierende diese Tätigkeiten auch außerhalb von Famulaturen durchführen, z.B. im Rahmen einer Anstellung in einer Ordination?
Nein. Außerhalb von Famulaturen dürfen Studierende der Humanmedizin grundsätzlich nur Tätigkeiten durchführen, die jedem Laien erlaubt sind, wie z.B. Zureichen von Instrumenten oder Hilfe beim Anlegen eines Verbands (“Hilfstätigkeiten”).
Das eigenständige Ausführen von Blutabnahmen in einer Ordination durch Medizinstudenten im Rahmen einer Anstellung ist somit rechtswidrig und kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen!
Beachte, dass eine Anstellung in einer Ordination ausschließlich unter der Bezeichnung “Sprechstundenhilfe” erfolgen sollte und, dass die Anstellung unter einem anderen Titel (zB “Ordinationsassistenz”) verwaltungsstrafrechtliche Folgen nach sich ziehen kann, da bestimmte Berufsbezeichnungen rechtlich geschützt sind.
Sind Dauerfamulaturen erlaubt/rechtlich zulässig?
Ja.
Dürfen Zahnmedizinstudierende humanmedizinische Famulaturen absolvieren?
Nein. Im Curriculum des Zahnmedizinstudiums sind keine Famulaturen vorgesehen, weiters sieht das Zahnärztegesetz lediglich die beaufsichtige Ausübung von zahnärztlichen Tätigkeiten vor.
Klicke hier um das vollständige rechtliche Gutachten zum Thema Famulatur anzusehen.
1. §81 Universitätsgesetz sieht vor, dass die Diplomarbeit (“DA”) von dem:der Studierenden innerhalb von 6 Monaten absolvierbar sein soll.
2. Das Ausmaß der Diplomarbeit ist mit 18ECTS festgelegt, ein ECTS ist durch einen Arbeitsaufwand von 25 definiert, das ergibt einen Arbeitsaufwand von 450 Stunden.
3. Bei Themenmangel hat der:die Curriculumsdirektor:in (“CD”) unterstützend einzugreifen, z.B. in Form einer Themenbörse.
4. Der Studierende hat ein Recht darauf, dass die fertige DA innerhalb von 6 Wochen beurteilt wird, wenn das nicht passiert, hat der:die CD auf Antrag des:der Studierenden die Arbeit einem:r anderen Betreuer:in zuzuweisen.
5. Im Falle einer negativen Beurteilung hat der Studierende das Recht einen Antrag auf Begutachtung durch eine:n oder mehrere Gutachter:in zu stellen, der/die die Arbeit erneut bewerten.
6. In Problemfällen kann die CD einen Betreuerwechsel zulassen.
Kontaktadressen:
1. Eigene:r Betreuer:in
2. Bei organisatorischen Problemen: diplomarbeit@meduniwien.ac.at
3. Bei Problemen mit der Betreuung: michaela.riedl@meduniwien.ac.at
4. Bei inhaltlichen Problemen: diplomarbeitscoaching@meduniwien.ac.at
Weitere Informationen in den offiziellen Leitfäden der MUW
Für die Zulassung zum Humanmedizinstudium an der Medizinischen Universität Wien gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten:
Variante 1:
Du bewirbst dich für einen Quereinstieg. Hierfür musst du 180 ECTS eines Humanmedizinstudiums einer in Österreich gleichwertigen ausländischen anerkannten postsekundären Bildungseinrichtung vorweisen können. Der Einstieg ist nur ins 7. Semester (oder höher) des Curriculums möglich. Erschwerend kommt hinzu, dass ein Quereinstieg nur möglich ist, wenn es einen freien Studienplatz gibt, was leider sehr selten passiert. Es gibt oft Jahre, in denen kein oder nur ein oder zwei Plätze für den Quereinstieg zur Verfügung stehen. Die Zulassung als Quereinsteiger:in an der MedUni Wien kannst du im Detail auf der Website der MedUni Wien nachlesen.
Variante 2:
Du absolvierst den MedAT, erhältst bei entsprechend guter Platzierung einen Studienplatz und beginnst im 1. Semester. Es besteht die Möglichkeit, einzelne Blöcke anerkennen zu lassen. Alle Informationen zur Anmeldung, Absolvierung usw. des MedATs findest du auf der gemeinsamen Website aller öffentlicher Universitäten, die ein Human- bzw. Zahnmedizinstudium in Österreich anbieten. Alle Informationen zur Anerkennung von Studienleistungen an der MedUni Wien findest du auf der Seite der Medizinischen Universität Wien.
Du kannst dir bis zu 15 Semesterstunden an Wahlfächern, die man während des Studiums absolvieren muss, aus gleichwertigen medizinischen Studien anrechnen lassen. Weiters besteht die Möglichkeit, ganze Lehrveranstaltungen aus anderen Studien für einzelne Blöcke des Human- oder Zahnmedizinstudiums anrechnen zu lassen. Was von Seiten der Medizinischen Universität Wien angerechnet wird, wird auf Antrag des:der Studierenden im Einzelfall entschieden, weshalb wir nicht pauschal sagen können, was angerechnet werden kann. Da in den Blöcken des Human- oder Zahnmedizinstudiums an der Medizinischen Universität Wien viele Lehrveranstaltungen gemeinsam abgedeckt werden, ist eine Anrechnung bereits absolvierter Studienleistungen leider oft schwierig.
Du hast die Möglichkeit mindestens 5 von bis zu 15 Semesterstunden an freien Wahlfächern, die während des Studiums absolviert werden müssen, aus anderen Studiengängen anerkennen zu lassen. Darüber hinaus besteht die Option ganze Lehrveranstaltungen aus anderen Studiengängen für bestimmte Blöcke des Human- oder Zahnmedizinstudiums anrechnen zu lassen. Die Entscheidung darüber, welche Leistungen von der Medizinischen Universität Wien anerkannt werden, wird im Einzelfall nach Antragstellung durch die Studienabteilung getroffen. Daher können wir nicht pauschal sagen, welche Leistungen angerechnet werden können. Aufgrund der gemeinsamen Absolvierung vieler Lehrveranstaltungen zu unterschiedlichen Themen in einem Block des Human- oder Zahnmedizinstudiums an der MedUni Wien ist die Anerkennung bereits absolvierter Studienleistungen meist schwierig.
Eine Übersicht über alle Lehrveranstaltungen der Diplomstudien findest du im Curriculum für Humanmedizin hier und für Zahnmedizin hier. Für detailliertere Informationen darüber, welche Lehrveranstaltungen in den jeweiligen Blöcken enthalten sind, kannst du den StudyGuide der MedUni Wien konsultieren. Wenn du weitere Informationen zur Anerkennung von Studienleistungen an der Medizinischen Universität Wien benötigst, findest du diese auf der Website der MedUniWien unter folgendem Link: Anerkennung von Studienleistungen an der MedUni Wien.
Wenn du bereits einen Studienplatz an der MedUniWien hast, und dir Lehrveranstaltungen von früheren Studien anerkennen lassen willst, wende dich am besten direkt an Fr. Margot Schierer. Du erreichst sie unter der E-Mail-Adresse margot.schierer@meduniwien.ac.at. Frau Schierer wird dir mitteilen, welche Unterlagen sie für die Anerkennung benötigt. Bitte beachte, dass die Anerkennung von Vorstudienleistungen nach §78 Universitätsgesetz nur noch bis zum Ende des 2. Semesters deines Studiums an der MedUniWien möglich ist.
Alle offiziellen Informationen zum Nostrifikationsprozess findest du auf der Website der MedUni Wien unter
Kontakte für Unterstützung & Hilfe im Nostrifizierungsprozess:
AST Anlaufstelle für Personen mit im Ausland erworbenen Qualifikationen
- Beratung & Unterstützung im Nostrifizierungsprozess
- unter Umständen Übernahme eines Teil der Übersetzungskosten - Kontakt: ast.wien@migrant.at; 01/5858019, https://www.anlaufstelle-anerkennung.at/anlaufstellen
WNWMEDNOST
- Tipps & Unterstützung
- Lerngruppen & üben der deutschen Sprache für den Stichprobentest/ etwaige SIPs - Kontakt: wnwmednost@gmail.com, https://wnw-med.meduniwien.ac.at/wnwmed-nost/ - Anmeldung & weitere Informationen: https://forms.gle/fEM1wWP2BVjijxj87
Referat für Bildungspolitische Angelegenheiten der ÖH Med Wien
- Beratung bei rechtlichen Problemen, Verlängerungsantrag oder Beschwerden bei abgelehntem Nostrifizierungsantrag - Kontakt: bipol@oehmedwien.at, +43 1 40160 71000; aktuelle Beratungszeiten: https://oehmedwien.at/wer-wir-sind/referate/referat-fuer-bildungspolitische-angelegenheiten/
Vernetzung mit anderen Nostrifizierungswerbern:
- Facebook Gruppe Nostrifzierung @ MedUni Wien der ÖH Med Wien
Altfragen findest du über die Plattform Anki. Bitte mit den Kolleg:innen des Netzwerks rücksprechen, ob es sinnvoll ist mit diesen Altfragen zu lernen oder ob sie anderweitige Lernunterlagen empfehlen.
Es gibt eine Kostenförderung des österreichischen Integrationsfonds für Kosten, die bei der Nostrifizierung entstanden sind (zB. Sprachprüfung etc.)
Darf ich als Nostrifikationswerber Famulaturen/Praktika in österreichischen Krankenhäusern absolvieren?
Ja, darfst du!
Kontaktiere Abteilungen, an denen du eine Famulatur/ein Praktikum absolvieren möchtest. Sollte dir eine Famulatur/ein Praktikum verweigert werden oder die Praktikumstelle Zweifel haben, kannst du dich gerne mit uns in Verbindung setzen.
Es gibt folgende Möglichkeiten:
1. Du kannst einen Antrag auf Beurlaubung einreichen. Dies ermöglicht dir eine vorübergehende Auszeit vom Studium. Ein solcher Antrag erfordert das Vorliegen eines bestimmten Grundes unter Anderem Leistung eines Präsenz-, oder Zivildienstes, Erkrankung, die nachweislich am Studienfortschritt hindert, Schwangerschaft, Betreuungspflichten oder Sterbebegleitung. Deine Zulassung zur Universität bleibt erhalten, jedoch musst du während der Beurlaubung den ÖH-Beitrag weiterhin entrichten. Während
dieser Zeit darfst du keine Lehrveranstaltungen besuchen, keine Prüfungen ablegen und keine wissenschaftlichen Arbeiten einreichen oder beurteilen lassen. Alle Informationen, sowie das Antragsformular findest du auf der Website der MedUni Wien.
2. Eine alternative Option besteht darin, die zwei Toleranzsemester zu nutzen. Dabei musst du weiterhin den ÖH-Beitrag (ggf. Studiengebühren) bezahlen, da andernfalls eine Exmatrikulation droht. Du könntest dann bestimmte Veranstaltungen besuchen und die übrigen Veranstaltungen später absolvieren. Bitte beachte jedoch, dass einige Veranstaltungen Voraussetzungen für andere sind, was möglicherweise zu organisatorischem Mehraufwand führt. Wie du aus deinem bisherigen Studium weißt, kann dieser Weg aufgrund von Anwesenheitspflichten und Ersatzleistungen herausfordernd sein
Hast du gewusst, dass du allein durch Zahlen des ÖH-Beitrags das ganze Semester unfall- und haftplichtversichert bist?
Es sind alle Unfälle und Schäden gedeckt, die im Rahmen des Studiums entstehen können. In räumlicher Hinsicht betrifft dies vor allem die Uni, aber auch Studierendenheime. Auch Unfalle und Schäden, die bei (freiwilligen) Famulaturen, USI-Kursen oder ÖH-Veranstaltungen passieren sind gedeckt.
Weiters sind auch die Wege vom/zum Campus, USI-Kurs, etc. oder der Weg von der zum nächsten Supermarkt inkludiert, wenn du dorthin unterwegs warst um z.B. in einer Lernpause einen Snack zu holen.
Der Versicherungsschutz gilt auch bei Auslandssemestern und erstreckt sich fast auf die ganze Welt, ausgenommen sind USA, Kanada und Australien. Alle Informationen zur ÖH-Versicherung findest du auf der Website der Bundes-ÖH.
Wenn du an einer anderen österreichischen Universität zu einem ordentlichen Studium zugelassen und gemeldet bist, hast du die Möglichkeit, an der Medizinischen Universität Wien an einzelnen Lehrveranstaltungen als Mitbeleger:in teilzunehmen. Genauere Informationen zur Mitbelegung an der MedUni Wien findest du auf der Website der MedUni Wien. Im StudyGuide der MedUni Wien findest du alle Lehrveranstaltungen des Diplomstudiums Humanmedizin und des Diplomstudiums Zahnmedizin.
Vorlesungen sind öffentlich und du kannst sie jederzeit ohne Registrierung besuchen. Der Besuch von Seminaren/Praktika, die durch einen Kleingruppenplatz zu belegen sind (was leider die meisten Seminare/Praktika an der Medizinischen Universität Wien sind), ist leider nicht möglich.
Weiters gibt es zahlreiche Freie Wahlfächer, die du einsehen kannst, wenn du als Mitbeleger:in an der Medizinischen Universität Wien einen Med.Campus Zugang erhalten hast.