Das Referat für Bildungspolitische Angelegenheiten (kurz: BiPol) ist deine Anlaufstelle für alle Fragen zum und bei Problemen mit dem Studien- und Prüfungrecht.

Wir bieten rechtliche Beratung von Studierenden für Studierende. Bereiche, die in unsere Zuständigkeit fallen, sind: Probleme in Prüfungsangelegenheiten, beim KPJ oder bei der Diplomarbeit, Beurlaubung, Exmatrikulation, Quereinstieg, Nostrifizierung,… .

Innerhalb der ÖH Med Wien sind wir die erste Anlaufstelle bei juristischen Fragestellungen und arbeiten dabei besonders eng mit deiner jeweiligen Studienvertretung zusammen. Ferner setzen wir uns auf bildungspolitischer Ebene für die Interessen  aller Studierenden ein.

Solltest du Interesse an der Mitarbeit im BiPol haben, melde dich gerne bei uns! Juristisches Wissen NICHT notwendig.

 

Beratungszeit

persönlich
05.03.2026: 16:30-17:30h
12.03.2026: 16:00-17:00h
ab 19.03.: donnerstags 15:30h
NEUES ÖH BÜRO: AKH Ebene 5ME (hinter der Mensa)

schriftlich
bipol@oehmedwien.at

telefonisch
montags 10:00-16:00h
dienstags, mittwochs, donnertags 09:30-14:30h
+43 1 40160 71000

In der lehrveranstaltungsfreien Zeit findet keine Beratung statt!

 

Unsere Mitarbeiter:


Johanna Diernegger
Referentin
Fraktion: ohne Zugehörigkeit

 


Melihcan Cinar
Sachbearbeiter
Fraktion: ohne Zugehörigkeit

 

Christine Dollinger
Freie Mitarbeiterin
Fraktion: ohne Zugehörigkeit

 

 

 Frequently Asked Questions:

 

Instagram-Rätsel:

Welche der folgenden Tätigkeiten darfst du im Rahmen eines Ordi-Jobs rechtmäßig und selbstständig durchführen?
Wir haben die meisten von euch geschickt an der Nase herumgeführt, denn die richtige Antwort war e, das Handyspielen.
Nach Ärztegesetz sind zwar einige Tätigkeiten, die aufgezählt waren, Studis der Medizin erlaubt sind, aber das gilt nur unter Weisung, im Rahmen einer Famulatur bzw. der Ausbildung und, wenn diese Tätigkeit für die Erlernung der ärztlichen Tätigkeit notwendig ist.
Uns ist bewusst, dass diese Forderung des Paragraphen 49 Abs. 4 und 5 manchmal etwas Lockerer genommen werden von euren Chefs, aber ganz rechtskonform ist es nicht nach geltener Fassung.
Natürlich ist es nicht die feine Art und wir raten auch keinem dazu seine Famulaturzeit am Handy zu vergeuden, aber an und für sich widerspricht diese Tätigkeit als einzige nicht per se den gesetzl. Bestimmungen zu Studitätigkeiten 😉