Wir haben ein Rechtsgutachten zum Thema „Absicherung der Studierenden im KPJ“ in Auftrag gegeben. Dieses Gutachten wurde nun fertiggestellt und bietet uns eine Basis für weitere Schritte. Hier eine kurze Zusammenfassung der wichtigsten Punkte: 

  • Sozialversicherungsrechtlich bestehen mehrere Auslegungen, warum KPJ-Studierende voll sozialversichert werden müssen. Eine allgemeine Aussage ist aber nicht möglich. Unser Gutachter empfiehlt daher, eine gesetzliche Änderung anzustreben. Aber zumindest ist es gelebte Praxis, dass Studierende, die im Rahmen des KPJ eine Aufwandsentschädigung erhalten, voll sozialversichert werden. 
  • Unabhängig davon sind alle inskribierten Studierenden nach dem Allgemeinem Sozialversicherungsgesetz (ASVG) bei der AUVA unfallversichert. Daraus entsteht ein Anspruch auf Leistungen der AUVA (z.B. Behandlung, Heilbehelfe, Versehrtenrente/-geld, Witwen-/Waisenrente etc.), wenn ein gesundheitlicher Schaden durch eine Berufskrankheit eintritt.
  • Für Personen, die in einem Krankenhaus arbeiten, wird COVID-19 höchstwahrscheinlich als Berufskrankheit gewertet werden. Darüber wird jedoch erst entschieden werden, wenn ein solcher Fall auch tatsächlich eintritt. 
  • Unabhängig davon, ob das KPJ-Tertial auf freiwilliger Basis auf Eigenverantwortung angetreten wird, besteht Unfallversicherungsschutz. 
  • Studierende im KPJ sind ausdrücklich keine Arbeitnehmer_innen, obwohl gegen Entgelt gearbeitet wird. Daher besteht kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Ob im Fall einer behördlich angeordneten Quarantäne ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung oder eine Entschädigung besteht, ist unklar.
  • Da kein Arbeitsverhältnis besteht, ist auch unklar, ob KPJ-Studierende vom ASchG umfasst sind. Unser Gutachter empfiehlt daher eine Klarstellung im Arbeitnehmerschutz- oder Universitätsgesetz. 
  • Eine genauere Definition des KPJ im Studienrecht wird ebenfalls empfohlen, da derzeit (studienrechtlich) unklar ist, um welche Art von Lehrveranstaltung es sich beim KPJ  handelt und wie die Leistungsbeurteilung erfolgt. 

Wir haben das Gutachten an das Rektorat und die Rechtsabteilung der MedUni Wien weitergeleitet und setzen uns dafür ein, dass empfohlene Änderungen vorangetrieben werden. Solltest Du im KPJ auf einer Abteilung eine unzureichende Schutzausrüstung erhalten, fordere eine Schutzausrüstung ein und nimm bitte Kontakt mit der Studienabteilung unter corona-studienabteilung@meduniwien.ac.at

Liebe Grüße
Deine ÖH Med Wien 

Hier kannst du das vollständige Gutachten herunterladen:
Memo_KPJ_und_COVID-19

Gutachten KPJ