Vom 30. März bis 4. April liegt in der Rechtsabteilung der Medizinischen Universität Wien das vorläufige Verzeichnis der wahlberechtigten Personen für die ÖH-Wahl 2023 auf. Die Einsichtnahme ist – aufgrund der COVID-19-Situation – nach vorheriger Terminvereinbarung wochentags zu den Bürozeiten möglich. Dieses Jahr ist in diesem Zeitraum außerdem eine Online-Einsichtnahme in das Wählerinnen- und Wählerverzeichnis unter https://oeh-wahl.portal.at/einsichtnahme möglich. Hierfür benötigst du eine Bürgerkarte oder Handy-Signatur.

Innerhalb dieses Zeitraums kann gegen das vorläufige Wählerinnen- und Wählerverzeichnis bei der Vorsitzenden der Wahlkommission schriftlich Einspruch erhoben werden. Einspruch kannst du erheben, weil du entweder einen Antrag auf Aufnahme ins Verzeichnis (falls du nicht drinnen stehst, du aber rechtzeitig bis 21. März deinen ÖH-Beitrag eingezahlt hast) stellst, die Berichtung der Wahlberechtigung oder die Streichung einer nicht wahlberechtigten Person aus dem Wähler_innenverzeichnis erlangen möchtest.

Du kannst bis spätestens 4. April 2023 einen schriftlichen Einspruch einbringen.